Frank Best, Essen und Lutz Heinemann, Düsseldorf
Für eine Diabetesschwerpunktpraxis (DSPen) gibt es einen erheblichen Aufwand für die Erstellung von Anträgen auf Versorgung mit CGM- und AID-Systemen, das gilt in einem besonderen Maße für die Bearbeitung von Widersprüchen. Die Zusammenstellung der erforderlichen medizinischen Daten, die Begründung der Notwendigkeit und die formale Ausgestaltung der Anträge kosten viel Zeit, ohne dass dadurch ein zusätzlicher medizinischer Nutzen für die Versorgung entsteht.
Da diese Anträge im Wesentlichen auf bereits vorhandenen Patientendaten basieren und die individuelle Versorgungssituation strukturiert darstellen, bietet sich hierzu der Einsatz von Künstlicher Intelligenz an. KI-Systeme könnten relevante Informationen aus der Patientenakte zusammenführen, medizinische Argumentationen formulieren und daraus einen vollständigen Antragsentwurf generieren.
Voraussetzung dafür wäre allerdings ein direkter Zugriff auf die Praxissoftware und die dort gespeicherten Daten. Damit dies datenschutzkonform erfolgt, muss die KI lokal innerhalb der Praxis-IT betrieben werden – leider übersteigt die dafür erforderliche Rechenleistung häufig die Ausstattung von herkömmlichen Praxisrechnern. Auch die Rolle des behandelnden Diabetologen würde sich verändern: Statt den Antrag selbst zu verfassen, läge der Schwerpunkt auf einer fachlichen Prüfung, Ergänzung und Freigabe der automatisch erstellten Unterlagen.
Interessant dabei ist ein weiterer Aspekt. In der Vergangenheit wurden Anträge von Kostenträgern teilweise kritischer bewertet oder sogar abgelehnt, wenn erkennbar war, dass sie überwiegend aus standardisierten Textbausteinen bestanden. Die Begründung lautete, Anträge müssten individuell auf den jeweiligen Menschen mit Diabetes zugeschnitten sein.
KI-generierte Texte erfüllen diese Anforderung grundsätzlich deutlich besser als klassische Textbausteinsysteme, da sie jeden Antrag individuell formulieren können. Gleichzeitig existieren inzwischen KI-Systeme, die versuchen zu erkennen, ob ein Text mithilfe von KI erstellt wurde. Langfristig könnte daraus eine Art „Wettrüsten“ entstehen: Praxis-KI gegen Krankenkassen-KI.
Letztlich stellt sich jedoch die grundsätzliche Frage, ob der aktuelle Aufwand überhaupt erforderlich ist. Eigentlich sollte die qualifizierte Verordnung durch einen erfahrenen Arzt ausreichend sein, um die medizinische Notwendigkeit einer Versorgung mit CGM- oder AID-Systemen zu bestätigen.
Fazit: Um die Diskussion mit einem praktischen Beispiel zu unterlegen, haben wir das Thema einer KI (Claude) vorgestellt und gebeten, einen entsprechenden Antrag zu erstellen. Den Dialog und das Ergebnis dokumentieren wir im Folgenden. Die zu Beginn gestellten Auswahlfragen können wir leider nicht vollständig wiedergeben, da die Antworten über vorgegebene Auswahlfelder erfolgten.
Nichtsdestoweniger ist die Qualität des generierten Antrags und insbesondere die abschließende Bewertung der KI bemerkenswert und geben einen interessanten Ausblick darauf, wie administrative Prozesse in der Diabetologie künftig unterstützt werden könnten. Auf in die schöne neue Welt!
claude-export-2026-06-04 und AID_Kostenuebernahmeantrag_Claude
Dieser Artikel erscheint als Teil des wöchentlichen Letters zu hochaktuellen Entwicklungen im Bereich Diabetes Technologie. Nutzen Sie das nebenstehende Formular um sich für den diatec weekly Newsletter anzumelden!
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