Kostenübernahme für CGM-Systeme im Bereich der häuslichen Krankenpflege
Dies sagt die neue Verordnung: Vertragsärzte können jetzt – unter bestimmten Voraussetzungen – auch die „interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten“ als Leistung der Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege verordnen. Bisher war nur die Blutzuckermessung im kapillaren Blut verordnungsfähig. Die neue Leistung der...
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