Teststreifen sind teuer und deshalb ist die Blutglukose-Selbstmessung mit erheblichen Kosten für die Krankenversicherungen verbunden, wenn auch eher irrelevant in Bezug auf die Gesamtausgaben. Trotzdem gibt es seit Jahren Bemühungen, an dieser Schraube zu drehen und Kosten für die Teststreifen zu sparen.
Aktuelles Beispiel: Mit dem Datum vom 01.09.2020 die AOK in Bayern die Diabetologen in ihrem Bundesland darüber informiert, dass ab dem 01.10.2020 eine Genehmigungspflicht für Messsysteme zur BGSM eingeführt wird. Im Klartext: Ein behandelnder Arzt kann dann nicht mehr ein Mess-System danach auswählen, ob er dieses für den entsprechenden Patienten für passend hält oder nicht.
Kriterien für die Auswahl sind für den Arzt/Diabetologen z. B. die Handhabbarkeit des Systems, die Güte der Glucosemessung, aber auch die Lesbarkeit des Displays. Ein wichtiger Aspekt für die Diabetespraxen ist auch die Auslesbarkeit der Systeme, was bei den meisten der Systeme, die die AOK Bayern vorgibt, nicht gegeben ist. Auch haben einige der vorgegebenen Systeme wohl bisher eine eher geringe Marktrepräsentanz – was sich auch auf den Preis niederschlagen mag. Da auch für eine optimale Nutzung von Systemen für BGSM eine gute Schulung der Patienten notwendig ist, muss sich das medizinische Personal im Vorfeld immer wieder mit dem Umgang mit den jeweiligen Systemen vertraut zu machen. Solche Entwicklungen schränken die Freiheit bei der Therapieentscheidung, die Patient und Behandler treffen können, massiv ein.
Im gleichen Sinne gilt es die Aktivität der DDG zum Schwangerschaftsdiabetes deutlich zu unterstützen! So fordert die DDG eine Reform der Mutterschaftsrichtlinien und eine ausreichende Kostenerstattung von BGSM-Systemen, denn obwohl Screenings in der Schwangerenvorsorge festgeschrieben sind, wird der Gestationsdiabetes (GDM) häufig zu spät oder gar nicht diagnostiziert. Um einen GDM rechtzeitig und besser identifizieren zu können, fordert die DDG erneut eine Reform der Mutterschaftsrichtlinien.
Darüber hinaus fordert die DDG den GKV-Spitzenverband dazu auf, Systeme zur BGSM auch für diese Patientengruppe verordnungsfähig zu machen. Dabei hat sich in Deutschland die Erkrankungsrate für GDM in den vergangenen 20 Jahren mehr als verfünffacht. Inzwischen erkranken jährlich etwa 45.000 Frauen daran, was fast sechs Prozent aller Schwangerschaften entspricht. Bereits seit Jahren kritisiert die DDG, dass in Deutschland zu spät und unzureichend auf GDM getestet wird. Das Diagnostikverfahren – so wie aktuell in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehen – sollte deshalb umgehend überarbeitet werden, da die Zahl der unerkannten oder zu spät erkannten Fälle von Schwangerschaftsdiabetes weiterhin zu hoch ist.
Fazit: Die DDG bekräftigt erneut ihre Forderung, zugunsten der Sicherheit der Schwangeren und ihrer ungeborenen Kinder die WHO-Empfehlung auch in Deutschland umzusetzen. Bislang sind Blutzuckermessgeräte für nicht mit Insulin behandelte Frauen leider nicht erstattungsfähig, was weder aus medizinischer noch aus gesundheitsökonomischer Sicht nachvollziehbar ist!
DiaTec weekly – Oktober 16, 20
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