Im Folgenden lesen Sie Auszüge aus einer Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA vom 16. Januar 2020 zum Thema DMP Typ 1 Diabetes die die Verwendung von Medizinprodukten betreffen:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die bundesweit geltenden Anforderungen an Disease-Management-Programme (DMP) für Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 aktualisiert. Die Anpassung an den Stand des medizinischen Wissens beschloss der G-BA am Donnerstag in Berlin. Die laufenden DMP-Verträge müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses an die neuen Anforderungen angepasst werden. Derzeit sind ca. 225.000 gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten in ein DMP für Typ-1-Diabetes eingeschrieben.
Neben der intensivierten Insulin-Therapie (ICT) mittels manueller Injektionstherapie mit einem Insulin-Pen ist nun auch die kontinuierliche subkutane Insulininfusion (CSII/Pumpentherapie) als Behandlungsstandard definiert. Zudem wurde ergänzt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein kontinuierliches Glukosemonitoring mit Hilfe von sogenannten rtCGM-Systemen möglich ist.
Angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit, dass bei Patienten mit Typ-1-Diabetes gleichzeitig eine autoimmune Schilddrüsenerkrankung oder eine Zöliakie besteht, wurde das DMP um dahingehende diagnostische Handlungsempfehlungen ergänzt. Aktuell ist noch nicht bekannt, wann die Aktualisierung des DMP für Typ-2-Diabetes erfolgen wird und in welchem Ausmaß Technologie dabei eine Rolle spielen wird.
DiaTec weekly – Feb 7, 20