Möchte ein potentieller Nutzer für seine Kaufentscheidung auch den Preis dieses Produktes als Grundlage seiner Kaufentscheidung bewerten, kann er natürlich bei seiner Kasse die Vertragspreise erfragen. Rein rechtlich müssen die Kassen solche Infos und sogar den ganzen Vertrag zur Verfügung stellen. Nun gibt es bei Medizinprodukten grundsätzlich keine „Rabattverträge“, dies ist ein Begriff aus dem Bereich der Arzneimittel und gilt auch für in vitro-Produkte (= Blutglucoseteststreifen). Fokussieren wir uns im Folgenden also auf die Kosten von CGM-Systemen.
Welche Geldbeträge die GKV an den jeweiligen Hersteller überweist, wird in entsprechenden Verträgen zwischen diesen beiden Vertragspartnern geregelt. Die Aushandlung dieser Verträge und vor allem die in diesen festgelegten Konditionen werden von den Vertragspartnern ausgesprochen vertraulich behandelt. Damit ist nicht klar, wie hoch die Kosten für ein gegebenes Medizinprodukt in der Realität für die KK tatsächlich sind. Vermutlich liegen die Kosten für CGM-Systeme deutlich unter denen für Privatkäufer, möglicherweise aber auch gar nicht so unterschiedlich voneinander. Vermutlich werden die GKVen in den Verhandlungen mit den Herstellern mit Verweis auf die Preise anderer Hersteller „hart“ verhandeln, auch im Sinne einer Angleichung der Kosten. Hinweise der Hersteller auf besondere Eigenschaften ihrer Produkte („Feature war“) werden hier bestimmt als Verhandlungsargumente dienen.
In Anbetracht der Menge an Glucosesensoren für ein CGM-System, die ein Nutzer pro Jahr benötigt, abhängig von der Tragedauer und ob er diese dann auch konstant einsetzt, sowie der Anzahl von Nutzern insgesamt kommen auf die GKVen erhebliche Kosten zu. Die stark steigenden Umsatzzahlen der Hersteller sprechen da eine beredete Sprache. Dieser Anstieg wird insbesondere durch die zunehmende Nutzung von CGM-Systemen durch Menschen mit Typ-2-Diabetes getrieben, bei Menschen mit Typ-1-Diabetes ist ja eine gewisse Marktsättigung schon erreicht.
Parallel zu dieser Entwicklung verliert die konventionelle Blutglucose-Selbst-Messung immer mehr an Bedeutung. Diese ist, je nach Anbieter der Teststreifen und Messintensität der Nutzer, mit Kosten im Bereich von einem bis zu mehreren Euro pro Tag für die GKVen verbunden. Die Kosten für diese Glucosemessmethodik sind für die GKVen vermutlich nicht mehr wesentlich verschieden von denen bei CGM-Systemen, wobei diese ein deutliches Mehr an Informationen bieten, allerdings zum Preis eines größeren ökologischen Fußabdruckes.
Fazit: Es ist schwierig einzuschätzen, wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Nutzung von Diabetes-Technologie in unserem Lande sind, denn es fehlt an Preistransparenz. Bei den Kosten gilt es auch zu sehen, wie hoch die Abbrecher-Quote ist: Wie viele Patienten beenden die Nutzung eines Produktes, ohne dies dem Diabetes-Team mitzuteilen? Diese Quote wird vermutlich auch mit der Güte der Einweisung / Schulung negativ korrelieren. Je weniger ein Nutzer versteht, wie und warum er das jeweilige Produkt nutzen soll, desto eher wird es dies auch nicht tun.
diatec weekly – Juli 1, 22
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Mit freundlichen Grüßen
Liebes DiaTec-Team,
vielen Dank für den sehr interessanten Beitrag.
Ein kurzer Hinweis: die GKV ist gesetzlich verpflichtet, ihre Verträge im Hilfsmittelbereich öffentlich zu machen. Dies geschieht in der Regel über deren Homepages. Hier mal ein Beispiel aus dem AOK-Lager:
https://www.aok.de/gp/medizintechnik/vertraege#Anker2196
Herzliche Grüße
Thomas Hufenstuhl